Fahrzeugsteuer

Kfz-Steuer in Schweiz

Die Schweiz kennt keine Steuer auf ein Auto, das im Inland den Halter wechselt. Ein Auto mit Schweizer Kontrollschildern hat seine einmalige Steuer schon bezahlt, und wer es gebraucht kauft, zahlt keine Zulassungssteuer. Es zählen zwei andere Abgaben. Die eidgenössische Automobilsteuer von 4 % wird einmal bezahlt, wenn ein Auto eingeführt oder in der Schweiz hergestellt wird. Die kantonale Motorfahrzeugsteuer wird jedes Jahr fällig, und jeder der 26 Kantone legt sie selbst fest.

Ein Auto kaufen, das schon in der Schweiz ist

Die Automobilsteuer ist eine Einphasensteuer. Sie wird erhoben, wenn ein Auto zum ersten Mal auf den Schweizer Markt kommt, und ein späterer Weiterverkauf wird nicht erneut besteuert. Selbst ein Hersteller, der ein Occasionsauto verkauft, zahlt darauf keine Automobilsteuer.

Was zum Preis dazukommt, hängt vom Verkäufer ab:

  • Ein Privatverkäufer verrechnet keine MWST
  • Ein mehrwertsteuerpflichtiger Händler verrechnet 8,1 % MWST auf den ganzen Preis. Für gewöhnliche Occasionsautos gibt es in der Schweiz keine Margenbesteuerung. Seit 2010 zieht ein Händler, der ein Auto ohne MWST einkauft, die im Kaufpreis rechnerisch enthaltene Steuer als fiktive Vorsteuer ab und verrechnet beim Wiederverkauf die volle MWST
  • Ein Auto, dessen erste Inverkehrsetzung mehr als 30 Jahre vor dem Kauf liegt, gilt als Sammlerstück, und der Händler kann die MWST nur auf der Marge abrechnen. Die Rechnung weist dann keine MWST aus

Ein Unternehmen mit weniger als CHF 100'000 Umsatz im Jahr muss sich nicht für die MWST eintragen, seine Verkäufe sind also meist ohne MWST.

Die Automobilsteuer auf ein importiertes Auto

Die Automobilsteuer beträgt 4 % des Werts des Autos. Sie stützt sich auf das Automobilsteuergesetz (SR 641.51) und wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bei der Einfuhr erhoben.

  • Massgebend ist das bezahlte oder geschuldete Entgelt. Ohne Verkauf, etwa bei einer Schenkung, gilt der Marktwert: was ein Dritter dafür bezahlen würde
  • Darin enthalten sind die Transport- und übrigen Kosten bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz
  • Nicht enthalten ist die Mehrwertsteuer, ob schweizerisch oder ausländisch
  • Den Wert belegen Sie mit der Rechnung. Ist er zweifelhaft, kann der Zoll ihn schätzen
  • Ein Occasionsauto zahlt 4 % seines Preises, genau wie ein neues. Es gibt keine Abschreibungstabelle und keine Altersgrenze
  • Elektroautos zahlen sie ebenfalls, seit dem 1. Januar 2024
  • Ein Auto, das nicht fahrtauglich ist, wird auf seinen Wert plus die geschätzten Reparaturkosten besteuert. Reparaturen bis CHF 5'000 deklarieren Sie selbst, darüber braucht es einen Kostenvoranschlag einer Garage
  • Ein Auto, das vor mehr als 30 Jahren erstmals in Verkehr gesetzt oder gebaut wurde, wird auf der Rechnung besteuert, ohne Zuschlag für fehlende Teile oder Reparaturen
  • Ändert sich der Preis innerhalb eines Jahres nach der Einfuhr, wird die Differenz auf Antrag nachbezogen oder erstattet

Zoll und Einfuhrsteuer

Die Schweiz hat ihre Industriezölle am 1. Januar 2024 abgeschafft, Autos eingeschlossen. Ein importiertes Auto zahlt keinen Zoll.

Es zahlt aber 8,1 % Einfuhrsteuer (MWST). Grundlage ist der bezahlte Preis, einschliesslich einer allfälligen Eintauschleistung, plus alle Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz, plus die Einfuhrabgaben, also die Automobilsteuer und Gebühren. Ein Preis in Fremdwährung wird zum Devisenkurs Verkauf umgerechnet. Der Verzollungsnachweis kostet CHF 20.

Der Zoll stempelt dann das Formular 13.20 A, den Prüfungsbericht, der belegt, dass das Auto verzollt und die Automobilsteuer bezahlt ist. Sie brauchen ihn für die Zulassung. Seit dem 3. Dezember 2024 gibt es ihn auch digital.

Die CO₂-Sanktion auf einen fast neuen Import

Die Schweiz begrenzt den CO₂-Ausstoss neu zugelassener Autos. Ein privater Importeur muss dem Bundesamt für Energie (BFE) unter Umständen eine CO₂-Sanktion bezahlen, bevor das Auto zugelassen werden kann. Der Zielwert für 2025 bis 2029 ist 93,6 g/km nach WLTP, angepasst an das Gewicht jedes Autos, sodass auch ein Auto unter 93,6 g etwas schulden kann. 2025 betrug die Sanktion CHF 95 je g/km über dem Zielwert.

Ein Occasionsimport ist befreit, wenn er im Ausland erstmals zugelassen wurde:

  • mehr als 12 Monate vor der Zollanmeldung, oder
  • mehr als 6 Monate davor und mehr als 5'000 km gefahren ist

Wann keine Automobilsteuer fällig ist

  • Zuzug in die Schweiz: Ein Auto, das Sie im Ausland vor dem Umzug mindestens 6 Monate selbst benutzt haben und weiter benutzen, wird als Übersiedlungsgut mit dem Formular 18.44 verzollt. Führen Sie es innerhalb von etwa zwei Jahren nach dem Umzug ein
  • Erbschafts- und Heiratsgut
  • Diplomatinnen und Diplomaten, und Menschen mit Behinderung, denen die Steuer erstattet wird
  • Schweizer Rückwaren und vorübergehend eingeführte Autos

Ein Rechenbeispiel

Das BAZG veröffentlicht kein Zahlenbeispiel. Nach seinen Regeln, für ein Occasionsauto, das im Ausland für CHF 20'000 gekauft wurde, mit CHF 500 Transport bis zur Grenze:

  • Grundlage der Automobilsteuer: 20'000 + 500 = CHF 20'500
  • Automobilsteuer zu 4 %: CHF 820.00
  • Grundlage der MWST: 20'500 + 820 + 20 (Verzollungsnachweis) = CHF 21'340
  • Einfuhrsteuer zu 8,1 %: CHF 1'728.54
  • An der Grenze fällig, mit der Gebühr: CHF 2'568.54

Die kantonale Motorfahrzeugsteuer

Jeder Kanton besteuert ein Auto für jedes Jahr, in dem es eingelöst ist. Steuerpflichtig ist der Halter, die Person, die im Fahrzeugausweis steht, und zwar im Kanton, in dem das Auto eingelöst ist, also an seinem Wohnsitz. Die Steuer wird einmal im Jahr in Rechnung gestellt und nach den Tagen der Einlösung berechnet.

Die Kantone messen Verschiedenes: Hubraum, Leistung, Gesamt- oder Leergewicht, CO₂, die Energieetikette oder eine Mischung. Dasselbe Auto kann sehr unterschiedlich viel zahlen. Nach dem Tarif jedes Kantons berechnet zahlt ein VW Tiguan 2.0 TDI (1'968 cm³, 110 kW, 1'690 kg Leergewicht, 2'160 kg Gesamtgewicht, 139 g/km), 2026 neu eingelöst:

  • Waadt — CHF 210 · Schaffhausen — CHF 264 · Genf — CHF 294
  • Zürich — CHF 338 · Luzern — CHF 404 · Tessin — CHF 444
  • Bern — CHF 475 · St. Gallen — CHF 533 · Graubünden — CHF 570

Viele Kantone senken die Steuer für ein Elektroauto oder ein Auto der Energieeffizienz-Kategorie A oder B, meist für die ersten Jahre, und mehrere verlangen mehr für die ineffizientesten. Mehrere sind seit 2024 vom Hubraum auf Gewicht und Leistung umgestiegen, prüfen Sie also, für welches Jahr ein Tarif gilt.

Der Fahrzeugausweis liefert die Angaben: Ziffer 30 ist das Leergewicht, 33 das Gesamtgewicht, 36 die erste Inverkehrsetzung, 37 der Hubraum und 76 die Leistung in kW.

Die Regeln in jedem Kanton

Die Regeln 2026 für einen privaten Personenwagen:

  • Aargau: ab 2026 CHF 90 für die ersten 1'400 kg Gesamtgewicht plus CHF 0.085 je weiteres kg, und CHF 90 für die ersten 60 kW plus CHF 1 je weiteres kW. Ein Elektro- oder Brennstoffzellenauto zählt 20 % weniger Gewicht und 30 % weniger Leistung, ein Plug-in-Hybrid 10 % und 15 % weniger. Keine Regel zu CO₂ oder Etikette
  • Appenzell Ausserrhoden: Gesamtgewicht. CHF 142 bis 500 kg, dann CHF 2.85 je angebrochene 10 kg bis 1'500 kg und CHF 3.35 darüber. Kein Rabatt für Elektro- oder effiziente Autos
  • Appenzell Innerrhoden: Gesamtgewicht, auf 10 kg aufgerundet. CHF 200 für die ersten 1'000 kg, dann CHF 3 je 10 kg. Kein Rabatt für Elektro- oder effiziente Autos
  • Basel-Landschaft: CHF 0.288641 je kg Gesamtgewicht im Jahr 2026, jährlich indexiert. Ein Auto mit erster Inverkehrsetzung ab 2021 erhält CHF 300 Rabatt unter 125 g/km oder CHF 150 bei 125–139 g, im ersten Jahr und den drei folgenden. Ab 170 g zahlt es dauerhaft CHF 75 bis 300 mehr, mit tieferen Schwellen für Autos aus den Jahren 2014 bis 2020. Mindestens CHF 60
  • Basel-Stadt: CHF 1.25 je 10 kg Leergewicht plus CHF 1.60 je g/km CO₂. Ein Elektroauto zahlt nur den Gewichtsteil, halbiert. Dieser Rabatt gilt höchstens zehn Jahre ab 2018 und nur, solange Elektroautos weniger als 5 % des Bestands ausmachen
  • Bern: Gesamtgewicht. CHF 240 für die ersten 1'000 kg, dann ist jede weitere Tonne je kg 14 % günstiger als die vorherige. Kategorie A erhält 40 % und B 20 % Rabatt, im ersten Jahr und den drei folgenden. Ein Elektroauto zahlt den halben Ansatz und erhält in denselben Jahren 60 % Rabatt
  • Freiburg: Leistung, in Stufen von CHF 259 bis 25 kW bis CHF 1'495 ab 351 kW; 101–125 kW kosten CHF 532. Kategorie A senkt die Steuer um 30 %, Elektro oder Wasserstoff um 30 % und ein Hybrid- oder Gasauto um 15 %, und die Ermässigungen werden zusammengezählt
  • Genf: CHF 120, dazu für ein Benzin-, Diesel- oder Hybridauto ein Betrag je g/km CO₂, der nach Stufen steigt, von CHF 0.25 bis 120 g bis CHF 12 über 300 g. Ein Elektroauto zahlt stattdessen einen Zuschlag nach Leergewicht, von CHF 50 über 1'400 kg bis CHF 1'400 über 2'600 kg. Ohne CO₂-Wert beträgt der Zuschlag CHF 500. Ein vor 2025 eingelöstes Auto zahlt bis 2027 höchstens das Doppelte seiner Steuer von 2024
  • Glarus: Hubraum. CHF 220 bis 900 cm³, dann CHF 17 je angebrochene 100 cm³ bis 2'700 cm³ und CHF 19 darüber. Kategorie A ist befreit und B erhält 75 % Rabatt, im ersten Jahr und den zwei folgenden; F zahlt 20 % mehr und G oder keine Etikette 30 % mehr. Elektroautos sind befreit. Ab 2027 ist eine Steuer auf Gewicht und Leistung geplant
  • Graubünden: Hubraum. CHF 331.80 bis 1'078 cm³, dann CHF 47.70 je angebrochene 196,35 cm³. Ein Elektroauto wird nach Gesamtgewicht besteuert: CHF 450.50 bis 2'000 kg, dann CHF 15.10 je angebrochene 100 kg. Bei höchstens 100 g/km nach WLTP sinkt die Steuer um 60 %, bei höchstens 90 g um 80 %, ein Elektroauto zahlt also einen Fünftel. Ein Wechsel zu Gewicht und Leistung ab 2027 ist vorgeschlagen, aber nicht bestätigt
  • Jura: Gesamtgewicht, Leistung und CO₂, jeweils in steigenden Tranchen, höchstens CHF 1'015. Ein vor 2021 eingelöstes Auto wird auf seinem NEFZ-Wert plus 23 g besteuert. Elektroautos erhalten bis 30. Juni 2027 20 % Rabatt
  • Luzern: CHF 0.139 je kg Gesamtgewicht, plus CHF 0.81 je kW für die ersten 75 kW, CHF 1.215 für die nächsten 75 und CHF 1.62 darüber. Elektro- und Wasserstoffautos erhalten 20 % Rabatt. Kategorie A oder B mit CO₂ unter 46,8 g/km erhält fünf Jahre lang 80 % Rabatt. Euro 3 oder schlechter, oder 187,2 g und mehr, zahlt 15 % mehr
  • Neuenburg: CO₂ und Alter. CHF 250, plus 4 × CO₂ − 15 × Alter in Jahren − 253, wenn das positiv ist. Ein ab 2021 eingelöstes Auto nimmt seinen WLTP-Wert minus 23 g. Elektro- und Wasserstoffautos zahlen CHF 250
  • Nidwalden: Hubraum. CHF 160 bis 800 cm³, dann CHF 15 je angebrochene 100 cm³ bis 2'500 cm³. Ein Elektroauto wird nach Gesamtgewicht besteuert und zahlt davon 25 %, ein Hybrid 50 %, ohne zeitliche Begrenzung. Ein Auto der besten Energieeffizienz-Kategorie ist 36 Monate befreit
  • Obwalden: Hubraum. CHF 200 bis 800 cm³, steigend auf CHF 228 bei 1'000 cm³, dann CHF 14 je angebrochene 100 cm³. Elektroautos zahlen pauschal CHF 125. Während 24 Monaten zahlt ein Hybrid 50 %, die beste Kategorie erhält 50 % und die zweitbeste 25 % Rabatt. Die schlechteste Kategorie oder keine kostet CHF 60 mehr
  • Schaffhausen: Hubraum. CHF 120 bis 800 cm³, dann CHF 12 je angebrochene 100 cm³. Ein Elektroauto zahlt CHF 120 bis 30 kW, dann CHF 3 je angebrochene 5 kW. Keine Rabatte
  • Schwyz: Leistung und Gesamtgewicht, als 7,125 × kW^0,9 ÷ kg^0,05, mindestens CHF 160. Elektroautos zahlen gleich viel. Keine Rabatte
  • Solothurn: Hubraum, in Stufen von 100 cm³, von CHF 172.50 bis 600 cm³ bis CHF 276 bei 1'400–1'499 cm³, dann CHF 15 je weitere 100 cm³. Elektroautos sind befreit. Ab 2027 gilt CHF 0.10 je kg plus CHF 1.15 je kW, Elektroautos nur nach Gewicht
  • St. Gallen: ab 2026 CHF 182 je 1'000 kg Gesamtgewicht plus CHF 1.27 je kW. Kategorie A erhält 50 % und B 25 % Rabatt, im ersten Jahr und den drei folgenden. F zahlt 12,5 % mehr, und G, keine Etikette oder eine erste Inverkehrsetzung vor Oktober 2002 25 % mehr, dauerhaft. Elektroautos zahlen nach derselben Formel
  • Tessin: Leergewicht × 0,1, plus kW × ein Treibstofffaktor: 2,4 für Benzin, 2,5 für Diesel, 1,4 für einen Benzin-Hybrid, 1,9 für einen Diesel-Hybrid und 0,2 für Elektro. Ein Benziner mit 1'450 kg und 110 kW zahlt CHF 409
  • Thurgau: Hubraum. CHF 96 bis 450 cm³, dann CHF 24 je angebrochene 200 cm³. Kategorie A erhält 50 % und B 25 % Rabatt, im ersten Jahr und den vier folgenden; F und G zahlen 50 % mehr. Ein Elektroauto zahlt die Grundsteuer von CHF 96, gleich angepasst
  • Uri: Gesamtgewicht, auf 10 kg aufgerundet, zu CHF 1.80 je 10 kg bis 1'500 kg, CHF 2.00 bis 2'000 kg und CHF 2.20 darüber, angewandt auf das ganze Gewicht. Elektroautos zahlen zwei Drittel. Mindestens CHF 50
  • Waadt: CHF 0.15 je kg Gesamtgewicht bis 2'500 kg und CHF 0.30 darüber, plus CHF 1.60 je kW bis 100 kW und CHF 4.00 darüber. Danach passt der CO₂-Wert sie an, nach WLTP für ein ab 2021 eingelöstes Auto: 90 % Rabatt unter 118 g, 75 % bis 124 g, 60 % bis 148 g, 15 % bis 50 % mehr ab 187 g und 25 % mehr ohne Wert. Ein neues Elektroauto ist 24 Monate befreit, danach zählt es 25 % weniger Gewicht und erhält 90 % Rabatt
  • Wallis: Hubraum. CHF 145 bis 1'000 cm³, dann CHF 11.50 je angebrochene 100 cm³, mit höheren Grundbeträgen ab 1'301 cm³ (CHF 200) und 2'901 cm³ (CHF 400). Ein Elektroauto zahlt CHF 90 bis 10 kW plus CHF 15 je angebrochene 30 kW. Keine Rabatte
  • Zug: 2026 CHF 100 plus CHF 11.50 je 100 cm³; ein Elektroauto zahlt die Hälfte der Gewichtsskala. Ab 2027 CHF 8.30 je 100 kg Gesamtgewicht plus CHF 1.20 je kW
  • Zürich: ein Betrag nach Hubraum plus ein Betrag nach Gesamtgewicht, beide aus Tabellen; 1'801–2'000 cm³ ergeben CHF 148 und 1'801–2'000 kg CHF 160. Kategorie A mit höchstens 130 g/km erhält 80 % und B 50 % Rabatt, im ersten Jahr und den drei folgenden. Elektro- und Brennstoffzellenautos sind befreit

Obwalden und Nidwalden erheben die Steuer gemeinsam, über das Verkehrssicherheitszentrum.

Beispiele der Kantone

  • Bern: ein Auto mit 2'300 kg Gesamtgewicht in Kategorie B, das ganze Jahr eingelöst. Die ersten 1'000 kg kosten CHF 240.00, die nächsten 1'000 kg CHF 206.40 und die letzten 300 kg CHF 53.25, zusammen CHF 499.65. Der Rabatt von 20 % zieht CHF 99.95 ab, die Steuer beträgt also CHF 399.70. Bern rundet auf 5 Rappen
  • Aargau: ein Benziner mit 2'120 kg und 110 kW. Der Gewichtsteil ist 90 + 720 × 0.085, ausgewiesen als CHF 151, der Leistungsteil 90 + 50 = CHF 140, zusammen CHF 291
  • Luzern: ein Auto mit 1'500 kg und 160 kW. Der Gewichtsteil ist CHF 208.50 und der Leistungsteil 60.75 + 91.13 + 16.20, zusammen CHF 377. Als Elektroauto zahlt es CHF 301
  • Basel-Stadt: das Durchschnittsauto des Kantons von 2017, mit 1'480 kg Leergewicht und 168 g/km: 148 × 1.25 + 168 × 1.60 = CHF 453.80

Der umstrittene CO₂-Zuschlag in Genf

Das Genfer Strassenverkehrsamt (OCV) multipliziert den ganzen CO₂-Wert eines Autos mit dem Satz der Stufe, in die es fällt. Am 15. Juni 2026 entschied das erstinstanzliche Verwaltungsgericht, dass jede Stufe nur auf die Gramm in ihrem Bereich angewandt werden darf, wie Tranchen bei der Einkommenssteuer. Gegen das Urteil läuft eine Beschwerde, die Rechnungen des OCV gelten also weiter.

Für einen Renault Modus mit 185 g/km verrechnet das OCV 120 + 185 × 3.50 = CHF 767.50. In Tranchen besteuert würde er CHF 266.25 zahlen.

Die Autobahnvignette

Für die Autobahn brauchen Sie zusätzlich die Autobahnvignette, CHF 40 im Jahr, als Klebevignette oder E-Vignette. Sie gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Wechselschilder

Mit Wechselschildern teilen sich mehrere Autos derselben Kategorie, desselben Halters und Kantons eine Kontrollschildnummer. Die meisten Kantone besteuern das teuerste davon.

Was Sie brauchen

  • Den Fahrzeugausweis, der Gewichte, Leistung, Hubraum und erste Inverkehrsetzung angibt
  • Die Energieeffizienz-Kategorie und den CO₂-Wert, für die Kantone, die sie verwenden
  • Bei einem Import: die Rechnung, den Beleg der Transportkosten, den ausländischen Fahrzeugausweis und nach dem Zoll das Formular 13.20 A

Vor dem Kauf

Ein Auto mit Schweizer Kontrollschildern trägt keine Zulassungssteuer, vergleichen Sie also die Jahressteuer in Ihrem Kanton, nicht in dem des Verkäufers: Die Steuer folgt dem Halter. Ein schweres, starkes Auto kann in einem Kanton, der Gewicht und Leistung besteuert, mehrere hundert Franken im Jahr mehr kosten als in einem, der den Hubraum besteuert, und ein Elektroauto ist in manchen Kantonen steuerfrei und in anderen voll besteuert.

Rechnen Sie bei einem Import zu Preis und Transport 4 % Automobilsteuer und 8,1 % MWST hinzu, und prüfen Sie, ob das Auto jung genug ist, um eine CO₂-Sanktion zu schulden.

Die Tarife oben sind die 2026 geltenden.

Quellen

Wollen Sie die Zahlen für ein bestimmtes Auto? Nutzen Sie den Steuerrechner.